Umsetzung an Schulen
QUIMS-Projekte planen
Wie plane ich ein QUIMS-Projekt? Was muss ich dabei beachten?
In Kürze
QUIMS-Projekte verfolgen das Ziel, Bildungsbenachteiligung zu reduzieren. Dafür werden Massnahmen geplant, die einem oder mehreren QUIMS-Handlungsfeldern zugeordnet sind. Sie werden in Form von Entwicklungsprojekten oder festen Angeboten umgesetzt.
Entwicklungsprojekte und feste Angebote zu QUIMS werden in einer Grobplanung über 3 bis 5 Jahre festgelegt. Die Grobplanung wird ins Schulprogramm integriert, sobald dieses gemäss lokalem Zeitplan revidiert wird.
Formular B: Grobplanung eines QUIMS-Entwicklungsprojekts oder eines festen QUIMS-Angebots
HerunterladenFür sämtliche QUIMS-Massnahmen muss ein Projektplan vorhanden sein. Die Projektpläne beschreiben Ziele, Umsetzung und Auswertung. Die QUIMS-Arbeiten werden jährlich ausge-wertet und weitergeplant.
Die inhaltlichen und finanziellen Kriterien und Vorgaben für QUIMS-Massnahmen werden eingehalten.
Checkliste: Kriterien und Vorgaben für QUIMS-Massnahmen
Checkliste: Kriterien und Vorgaben für QUIMS-Massnahmen
HerunterladenInhaltliche Vorgaben
- Die QUIMS-Massnahmen richten sich insgesamt an die ganze Schülerschaft, können aber auch auf spezifische Zielgruppen zugeschnitten sein. «Diese heben das Leistungsniveau aller Schülerinnen und Schüler, indem sie insbesondere die Deutschkenntnisse der fremdsprachigen Schülerinnen und Schüler verbessern sowie die Integration und die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern fördern» (VSG, §25)
- Die Massnahmen entsprechen den kantonal vorgegebenen Zielen (vgl. Verfügung, 2025, S. 2).
- Die Massnahmen werden in Form von Entwicklungsprojekten und festen Angeboten umgesetzt.
- Die QUIMS-Beiträge werden für Massnahmen im Rahmen der vorgegebenen Handlungsfelder eingesetzt, daher für
- die Sprachförderung, insbesondere die Förderung der Deutschkenntnisse der fremdsprachigen Schulkinder,
- die Förderung des Schulerfolgs, speziell für die individuelle Förderung und Beurteilung, insbesondere im Hinblick auf den Übertritt in die nächste Stufe,
- die Förderung der sozialen Integration aller Schülerinnen und Schüler sowie die Zusammenarbeit zwischen Schule und Eltern.
(vgl. VSG, §25, VSV, §20, Abs. 1)
- Jede QUIMS-Schule definiert Massnahmen im Bereich der obligatorischen Schwerpunkte (vgl. BRB 25/2017):
- A Schreiben auf allen Schulstufen (2014-2018)
- B Sprache und Elterneinbezug im Kindergarten (2014-2018)
- C Beurteilen und Fördern mit Fokus auf Sprache (2019-2026)
- D Überfachliche Kompetenzen fördern (2027-2030)
- Der Einsatzbereich umfasst die Schule als Ganzes. Die Massnahmen betreffen den Unterricht, die Schulgemeinschaft sowie unterrichtsergänzende Angebote. Sie können auch in Form von vor- und ausserschulischen Lern- und Beratungsangeboten umgesetzt werden (vgl. VSV, §20, Abs. 2).
- Die Massnahmen sind in den schulinternen Unterlagen zur Schul- und Unterrichtsentwicklung dargelegt und in der Jahresplanung und in Umsetzungsbeschlüssen sowie Projektunterlagen klar beschrieben. Sobald das gesamte Schulprogramm gemäss der lokalen Praxis aktualisiert wird, sollen auch die QUIMS Massnahmen in Form von Zielen in das Schulprogramm integriert werden.
- Die Massnahmen sind von der Schulkonferenz und der Schulpflege beschlossen. Die Schulpflege beaufsichtigt den Mitteleinsatz für QUIMS (vgl. Verfügung, 2025, S. 3).
Finanzielle Vorgaben
- Die Beiträge werden nicht für Zwecke eingesetzt, für die eine andere kantonale oder kommunale Finanzierung vorgesehen ist (vgl. Verfügung, 2025, S. 2), also beispielsweise DaZ, IF und Hausaufgabenhilfe.
- Die Schulen setzen die Beiträge für Personal- und Sachkosten in einem angemessenen Verhältnis ein für:
- QUIMS Steuerungsaufgaben
- QUIMS-Entwicklungsprojekte
- QUIMS-Angebote
- Eine Schule wandelt maximal 75% des QUIMS-Jahresbudgets in zusätzliche interne Personalressourcen um. Dazu gehören Aufwendungen für:
- QUIMS-Beauftragte
- Arbeit im QUIMS-Team oder in der QUIMS-Steuergruppe
- Aufträge zu QUIMS: Arbeit für QUIMS-Projekte und -Angebote
- Mitarbeit in Q-Gruppen, Projektgruppen oder Arbeitsgruppen zu QUIMS
- Eine Schule wendet mindestens 25% des QUIMS-Jahresbudgets für externen Ressourcen auf. Dazu gehören Aufwendungen für:
- Aufträge an Dritte für Dienstleistungen, Weiterbildungen, Beratungen (z.B. Unterstützungsprogramme für Schulkinder, Einsatz von interkulturellen Vermittlungspersonen, Begleitung durch Fachleute, …)
- Sachen (z.B. Materialien wie Bücher, Lizenzen für Software oder Lernprogramme, …)
- Ein Anteil des QUIMS-Jahresbudgets ist für die schulinterne Weiterbildung der Lehrpersonen einzusetzen (vgl. VSV §20, Abs. 2).
- Ein Anteil des QUIMS-Jahresbudgets ist für den Einbezug der Eltern einzusetzen (vgl. VSG §25).
- Es werden keine Baukosten finanziert (vgl. Verfügung, 2025, S. 2).
- Es werden keine Verpflegungskosten finanziert.
- Es werden keine Lizenzkosten finanziert (z.B. Escola, BiThek, Klapp,…).
- Es werden keine individuellen Weiterbildungen (Ausnahme CAS-QUIMS) finanziert.
Es ist Aufgabe der Schulpflege, die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben sicherzustellen.