Administration

Personalressourcen

Wie können QUIMS-Gelder für Personalressourcen eingesetzt werden? Die folgenden Abschnitte erklären die Rahmenbedingungen und die notwendigen Schritte. Dieselben Informationen finden Sie auch im folgenden Dokument.

Personalressourcen QUIMS

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Grundlagen

Eine Schule kann bis zu 75% des zugesprochenen QUIMS-Kredits in Personalressourcen für Lehrpersonen (nicht aber für Schulleitende) umwandeln. QUIMS-Arbeiten gehören zum Tätigkeitsbereich «Schule» und sind nicht mit einer Aufstockung der anderen Tätigkeitsbereiche oder der Unterrichtsverpflichtung verbunden.

Lehrpersonen, die im Rahmen von QUIMS folgende Tätigkeiten ausüben, können bei der Aufteilung ihrer Arbeitszeit zusätzliche Arbeitsstunden für den Tätigkeitsbereich «Schule» erhalten:

  • QUIMS-Beauftragte oder -Beauftragter (QB)
  • Arbeit im QUIMS-Team (QT) oder in QUIMS-Steuergruppe
  • Aufträge zu QUIMS: Arbeit für QUIMS-Projekte und -Angebote
  • Mitarbeit in Q-Gruppen, Projektgruppen oder Arbeitsgruppen zu QUIMS

QUIMS-Beauftragte

Jede QUIMS-Schule mandatiert eine/n QUIMS-Beauftragte/n und allenfalls ein QUIMS-Team. Für die obligatorische Mandatierung eines/r QUIMS-Beauftragten ist das folgende Dokument zu verwenden:

Mandatierung einer QUIMS-Beauftragten Person

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Für QUIMS-Beauftragte ist der Besuch des Zertifikatslehrgangs (CAS) «Schulerfolg: Kein Zufall» an der PH Zürich dringend empfohlen. Die eine Hälfte der Kosten des CAS übernimmt der Kanton direkt, die zweite Hälfte kann die Schule über QUIMS abrechnen. Mehr Informationen zum Zertifikatslehrgang finden Sie unter Weiterbildungen.

Die Schulpflege stellt dem VSA für die kommunale Erweiterung der Ressourcen des kantonalen Berufsauftrags ein entsprechendes Gesuch.

Kommunale Ressourcen im kantonalen Berufsauftrag (QUIMS)

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Die zusätzlichen VZE können als Stellenprozente für QUIMS-Beauftragte und Mitglieder des QUIMS-Teams bzw. der QUIMS-Steuergruppe eingesetzt werden.

Der Beschäftigungsgrad darf inkl. den zusätzlich zugewiesenen Arbeitsstunden nicht mehr als 100% betragen. Die sogenannte 60%-Regelung ist zwingend einzuhalten: Eine Lehrperson muss von ihrer gesamten Netto-Arbeitszeit mindestens 60% im Tätigkeitsbereich «Unterricht» aufweisen. Bei 1‘890 Arbeitsstunden würden 20 WL (à 58 Std.) ausreichen: 1‘160 Arbeitsstunden von 1‘890 Arbeitsstunden ergeben 61.38%.

Personalkosten für kommunal angestellte Lehrpersonen werden ebenfalls im Rahmen dieser 75% verbucht.

Aufträge an Dritte (z.B. Weiterbildungen, Dienstleistungen und Beratungen) werden als Sachkosten verbucht.

Die Aufsicht über den Einsatz und die zweckmässige Verwendung der finanziellen Mittel für QUIMS liegt in erster Instanz bei der Schulleitung und in zweiter Instanz bei der Schulpflege.

Umrechnung des QUIMS-Kredits in VZE

Mithilfe der folgenden Tabelle können die Stellenprozente und die dafür anfallenden Lohnkosten (Durchschnittskosten pro Schulstufe) berechnet werden. Die pauschal berechneten Kosten werden in die Jahresrechnungen zu QUIMS eingefügt und durch den kantonalen Beitrag finanziert. Die Durchschnittskosten entsprechen Lohnkosten von Lehrpersonen unter 50 Jahren, inklusive aller Sozialkosten. Es wird empfohlen, für die Jahresrechnungen zu QUIMS mit diesen Durchschnittskosten zu rechnen und nicht mit individuellen Lohnkosten.

Beschäftigungsgrad, Arbeitsstunden, durchschnittliche Lohnkosten

Kindergarten und Primarstufe
BG Ah Ø Lohn (Fr.)
100% 1890 157’000
1 83.05
Sekundarstufe
BG Ah Ø Lohn (Fr.)
100 % 1890 172’500
1 91.25

Zuteilung von Jahresarbeitsstunden je nach Schulgrösse

Erfahrungen der QUIMS-Schulen zeigen, dass QUIMS-Beauftragte einerseits über genügend Stunden verfügen sollen und dass es andererseits hilfreich ist, QUIMS-Arbeiten breiter abstützen zu können. Deshalb ist es sinnvoll, in grösseren Schulen neben der QUIMS-Beauftragten ein QUIMS-Team zu bilden. Es ist auch möglich, dass eine bestehende Steuergruppe die Aufgaben des QUIMS-Teams übernimmt.

Den QUIMS-Schulen wird die untenstehende Zuteilung von Jahresarbeitsstunden empfohlen, sie beruht auf Erfahrungswerten. Die Schulen können diese Zuteilung auch nach ihren Bedürfnissen variieren. Eine mögliche Aufteilung der Zeitressourcen auf mehrere Personen ist aus dem Beispiel, siehe Spalten 3 und 4, ersichtlich. Die Arbeitsstunden des eingesetzten QUIMS-Teams (oder der evtl. bestehenden Steuergruppe) sind als «Stundenpool» zu verstehen.

Wir empfehlen, das Total der Jahres-Arbeitsstunden nach untenstehender Tabelle zuzuteilen (siehe Spalte 2).

Grösse der Schuleinheit → BG % Beispiel einer Aufteilung der Zeitressourcen
Anzahl Klassen (inkl. Kindergartenklassen) Total zugeteilte BG % (Jahresarbeitsstunden) BG % QUIMS-Beauftragte BG % QUIMS-Team (evtl. best. Steuergruppe)
bis 11 Klassen 10% BG (~189 Std.) 7% BG (~132 Std.) 3% BG (~57 Std.)
12-15 Klassen 11% BG (~208 Std.) 7% BG (~132 Std.) 4% BG (~76 Std.)
16-20 Klassen 16% BG (~302 Std.) 11% BG (~208 Std.) 5% BG (~94 Std.)
ab 21 Klassen 18% BG (~340 Std.) 11% BG (~208 Std.) 7% BG (~132 Std.)

(Achtung, es kann Rundungsdifferenzen geben)

Arbeiten für QUIMS ausserhalb des neuen Berufsauftrags

Die Schulleitung kann einzelne interne Aufträge zu QUIMS an Lehrpersonen erteilen. Für die Festlegung der Entschädigungsansätze für Aufträge zu QUIMS für kommunal angestellte Lehrpersonen und für (kleinere) Aufträge an andere Lehr- und Fachpersonen sowie an Betreuungspersonen ist die Schulpflege zuständig.

Wir empfehlen für Arbeiten ausserhalb des Berufsauftrags denselben Stundenansatz von CHF 70 für alle Lehrpersonen, und zwar unabhängig von deren Schulstufe.

Schulleitungen und kommunales Personal (z. B. DaZ-Lehrpersonen)

Eine Umwandlung des Staatsbeitrags zugunsten von Schulleitungsressourcen ist nicht möglich. Übernimmt eine Schulleitung die Funktion als QUIMS-Beauftragte, muss sie dafür kommunal angestellt und im Rahmen des Staatsbeitrags für QUIMS entlohnt werden.

Eine kantonale Anstellung für QUIMS-Tätigkeiten ist auch beim übrigen kommunal angestellten Personal (z.B. DaZ-Lehrpersonen) nicht möglich. Ihre Mitarbeit in QUIMS-Projekten hat entweder eine Aufstockung ihrer kommunalen Anstellung zur Folge oder wird mit dem oben aufgeführten Stundenlohn vergütet.

Weitere Arbeiten zu QUIMS

Ohne zusätzliche Abgeltungen an die Lehrpersonen werden folgende Arbeiten erledigt:

  • (Pädagogische) Konferenzen zu QUIMS
  • Schulinterne Weiterbildungen zu QUIMS

Für schulinterne Weiterbildungen sowie für pädagogische Konferenzen zu QUIMS gelten somit die üblichen Bedingungen des Berufsauftrags.