Administration

Aufsicht und Rechenschaftslegung

Dem QUIMS-Programm sind sowohl auf Ebene der Schule als auf Ebene des kantonalen Programms Instrumente zur Qualitätssicherung gegeben. Auf Schul- bzw. Gemeinde-Ebene ist dies die Aufsicht durch die Schulpflege. Auf kantonaler Ebene sind es der Zweijahresbericht, die Finanzstichproben sowie sporadisch stattfindende Evaluationen.

Aufsicht

Die Schulpflege trägt die Aufsicht über die Umsetzung der QUIMS Massnahmen. Sie stellt sicher, dass die Schule die gesetzlichen Vorgaben zu QUIMS einhält, genehmigt das dafür vorgesehene Budget und überwacht die Planung sowie die Durchführung aller QUIMS Aktivitäten. Eine detaillierte Darstellung der jeweiligen Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten der Schulpflege finden Sie im folgenden Dokument:

Checkliste für die Schulpflege zur Begleitung und Beaufsichtigung von QUIMS-Arbeiten

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Rechenschaftslegung der Schulen

QUIMS-Schulen legen alle zwei Jahre Rechenschaft über ihre Arbeit und ihre QUIMS-Ausgaben ab. Dazu füllen sie einen Zweijahresbericht aus, der von externen Fachleuten ausgewertet wird. Die Zusammenfassung zum Stand der Umsetzung des Gesamtprogramms ist öffentlich. Der aktuelle Zweijahresbericht bezieht sich auf den Zeitraum 2023/2024; der nächste Bericht umfasst den Zeitraum 2025/2026 und wird Ende 2026 ausgefüllt.

Zusammenfassender Bericht 2024 zum Stand der Umsetzung des Programms QUIMS in den Schulen

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Zusammenfassender Bericht 2022 zum Stand der Umsetzung des Programms QUIMS in den Schulen

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Finanzstichprobe

Im Rahmen der jährlichen Finanzkontrolle werden zehn QUIMS-Schulen per Stichprobe ausgewählt. Ihre Abrechnungen werden einer vertieften Prüfung unterzogen. Ziel ist zu prüfen, ob die QUIMS-Gelder gemäss den kantonalen Kriterien und Vorgaben eingesetzt wurden und ob die finanzierten Massnahmen der Reduktion von Bildungsbenachteiligung dienen. Weitere Informationen zu den Kriterien und Vorgaben finden sich unter QUIMS-Projekte planen.